Pietät Knöß           Ihr Bestatter seit 1903
 

Artikelsuche 
> Nachrichtenticker
> Archiv
Datum: 07.02.2012 > Login > Registrierung
 

Newsletter

Bitte melden Sie sich bei unserem Newsletter an.
Email:
anmelden
abmelden
 

Anzeige
 
Zuallererst muss der Arzt die Todesbescheinigung ausstellen. 
Hierzu benachrichtigen Sie den Hausarzt, ist dieser nicht zu erreichen den Notarzt.
In Krankenhäusern und Seniorenheimen kümmert sich das Pflegepersonal um die
Benachrichtigung des Arztes.
Als nächstes sollte ein Bestattungsinstitut hinzugezogen werden. 
Dieses wird Sie umfassend beraten, die Trauerfeier organisieren, in Absprache mit Ihnen
und der Stadt- oder Gemeindeverwaltung den Termin festlegen, den Pfarrer oder Redner
bestellen und sich um Blumen und Trauerkarten kümmern.
Auch alle notwendigen Behördengänge und Korrespondenzen mit Versicherungen
werden von Ihrem Bestatter erledigt.

Folgende Unterlagen benötigt der Bestatter:

  • Todesbescheinigung des Arztes

  • bei ledig Verstorbenen eine Geburtsurkunde

  • bei verwitwet Verstorbenen die Sterbeurkunde des Ehepartners

  • Heiratsurkunde, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil, bei Eheschließung ab 1958 einen aktuellen Auszug aus dem Familienbuch

  • letzter Rentenanpassungsbescheid

  • Krankenversicherungskarte

  • Unterlagen über bestehende, eventuell leistungspflichtige Zusatzversicherungen

  • Urkunden über vorhandene Grabstätten

Leider stehen die Hinterbliebenen oftmals vor dem Problem, diese Dokumente zu finden.
Daher ist es sinnvoll, sich bereits vor dem Eintritt des Trauerfalles um die Bereitstellung der entsprechenden Unterlagen zu sorgen.
Ihr Bestatter steht ihnen auch im Rahmen der Vorsorge jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung.

Aktuelle Meldungen
Vortrag über Bestattungen
Die Bestattungsarten im Wandel der Zeit ... mehr
Jetzt auch Rasengräber auf Egelsbacher Friedhof
Rasengrab, die pflegeleichte Alternative zum anonymen Grab ... mehr
Gemeinde Egelsbach erhöht Friedhofsgebühren
Trauerfeier mit anonymer Urnenbeisetzung wird um 189% teurer! ... mehr
Neues hessisches Bestattungsgesetz tritt in Kraft
Nicht viel neues, wünschenswertes wurde nicht umgesetzt. ... mehr

Startseite  |  Über uns  |  Im Trauerfall  |  Bestattungsarten  |  Sozialbestattung  |  Friedhöfe  |  Bestattungsvorsorge  |  Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum  |  Links